Stadt Geisenheim verweigert weitere Gespräche mit der Kirchengemeinde
Stadt Geisenheim verweigert weitere Gespräche mit der Kirchengemeinde
Die katholische Kirchengemeinde Heilig Kreuz Rheingau hatte die Zivilgemeinde Geisenheim, vertreten durch Bürgermeister Christian Aßmann, bereits vor Weihnachten um ein weiteres Gespräch über die Finanzierung der Instandsetzung des Pfarrhauses und der bereits vereinbarten Ablösung der Baulast für Pfarrhaus und Kirchturm (Dachreiter) von St. Michael in Stephanshausen gebeten. Ein Gespräch fand schließlich am 02.02.2024 im Bauamt statt. Die Stadt Geisenheim verweigerte sich jedoch jeglicher Diskussion über die tatsächlich entstandenen Kosten. Die Kommune sehe sich im Recht, werde keine weiteren Zahlungen leisten und nunmehr das Verwaltungsgericht anrufen.
Fakt ist: Die Kommune hat an die Kirchengemeinde bislang insgesamt 209.000 € gezahlt, nämlich 158.000 € (Kostenschätzung vom 26.08.2016) und 51.000 € (Kostenberechnung vom 17.03.2021). Schließlich erstellte das Architekturbüro am 02.12.2022 einen Kostenanschlag über 268.000 €, somit eine Kostenerhöhung von 59.000 €. Hinsichtlich dieser Kostensteigerung hat die Kirchengemeinde angeboten einen Anteil in Höhe von 20.000 € zu übernehmen, sodass die Kommune nur noch die restlichen 39.000 € zu zahlen hatte. Nach Öffnen des Daches des Pfarrhauses zeigte sich der, bisher nicht erkennbar gewesene, massive Schaden an den Deckenbalken, was zu einer weiteren Erhöhung der Kosten um 51.000 € führte (Kostenanschlag des Architekten vom 24.04.2023 über insgesamt 319.000 €). Zusammenfassend wären von der Kommune als Trägerin der Baulastverpflichtung für die Sanierung des Pfarrhauses in Stephanshausen also noch insgesamt 90.000 € zu zahlen.
Die Stadt Geisenheim war 1976 als Rechtsnachfolgerin in die Baulastverpflichtungsvereinbarung der ehemaligen Kommune Stephanshausen eingetreten. Heute argumentiert die Kommune damit, dass die Geschäftsgrundlage weggefallen sei, weil kein Pfarrer mehr im Pfarrhaus wohnt. Sie beruft sich hier auf einen Sachverhalt, der aber bereits 1976 vorlag, um ihrer vertraglichen Verpflichtung nicht nachkommen zu müssen.
Anders als von der Stadt propagiert, wurde von der Kirchengemeinde keineswegs eine „Luxus-Sanierung“ des Pfarrhauses veranlasst. Die durchgeführten Maßnahmen an Dach und Fach des Hauses waren sämtlich dringend erforderlich zur grundhaften Erhaltung des denkmalgeschützten Gebäudes. Die während der Bauphase eingetretenen Erhöhungen der Gesamtkosten sind selbstverständlich ärgerlich für alle Beteiligten, aber bei einer derartigen historischen Immobilie keineswegs ungewöhnlich. Vorwürfe, dass die Kirchengemeinde „unseriös“ handele und die Stadt als „Melkkuh“ missbrauchen wolle, sind mindestens unbegründet, auf jeden Fall aber unsachlich und definitiv unangebracht.
Die Kirchengemeinde ist eine Institution des öffentlichen Rechts und ebenso wie die Zivilgemeinde rechtlich verpflichtet, mit den öffentlichen Finanzmitteln (Kirchensteuer) kostensparend und ökonomisch zu haushalten. Dazu gehört auch, Verträge zu beachten und wie bspw. hier, die Kommune in Anspruch zu nehmen, wenn diese vertraglich zur Kostentragung verpflichtet ist.
Obwohl Bürgermeister Christian Aßmann immer wieder betont, dass er die gute Beziehung zur katholischen Kirchengemeinde sehr schätze und diese nicht belasten wolle, wurde das Angebot von Pfarrer M. Fischer im Gespräch zu bleiben mit einem schlichten „Nein“ abgelehnt. Der Bürgermeister erklärte, dass der Magistrat bereits die Klage vor dem Verwaltungsgericht befürwortet habe. Im Gegensatz dazu hat die Kirchengemeinde immer wieder ihr Entgegenkommen gezeigt. Sie beteiligt sich freiwillig mit eigenen Mitteln in Höhe von 20.000 € an den Gesamtkosten, obwohl eine Verpflichtung dazu in keiner Weise besteht. Zusätzlich ist sie mit einer endgültigen Ablösung der Baulastverpflichtung für die Zukunft gegen eine Einmalzahlung in Höhe von 30.000 € einverstanden, wenn die Kosten für die Instandsetzung des Pfarrhauses (zum letzten Mal) von der Kommune getragen werden.
Trotz allem ist die Kirchengemeinde nach wie vor zu Gesprächen bereit und sieht weiterhin Möglichkeiten einen kostenintensiven Rechtsstreit zu vermeiden.